Wenn die Limited pleite geht...
...sollte der benannte Director sich zunächst an seine kaufmännischen und nicht zuletzt auch ethischen Pflichten erinnern. Es gilt den Schaden so weit überhaupt möglich zu begrenzen, Werte zu erhalten und so den Gläubigern ins Blatt zu spielen, denn diese haben ein Anrecht auf Ausgleich ihrer vorher verauslagten Kosten und ein Anrecht auf Ausgleich bestehender Forderungen.
Ist die Limited insolvent, heißt das nicht nur alles beisammen zu halten, sondern auch die Einstellung der geschäftlichen Aktivitäten und Beziehungen umgehend umzusetzen. Eine zahlungsunfähige Limited weiter zu führen ist unter Strafe verboten und wird garantiert nicht als Bagatelldelikt abgetan. Sobald der Director von einer Pleite ausgehen kann, muss zeitgleich zur Einstellung der Aktivitäten der Insolvenzantrag gestellt werden.
Die Gesellschaft haftet im Falle einer Insolvenz in der Höhe des eingebrachten Kapitals, welches auch lediglich ein Pfund betragen kann. Danach greifen die Bestimmungen für Firmeninsolvenzen wie sie in dem entsprechenden Land gültig sind und führen das Unternehmen entweder aus den Schulden heraus und platzieren es neu am Markt, oder es wird zerschlagen und vollkommen aufgelöst. Ziel einer Insolvenz ist es alle Gläubiger möglichst zufrieden zu stellen. Das komplette Verfahren läuft meist in mehreren, unterschiedlich heiklen Phasen ab.
In allen Phasen der Insolvenz (und auch schon vorher) hat sich der Director der Limited einem Verhaltenskodex zu unterwerfen und muss verschiedene Fristen einhalten, um nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden zu können. Dann haftet der Director nämlich unter Umständen auch mit privatem Vermögen und so bedeutet unter Umständen eine Firmenpleite auch das persönliche Aus.
| Author: | Peter Piekarz |
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